Wanderweg Jülchendorf - Wendorf

Wanderweg Jülchendorf - Wendorf
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Es ist bedauerlich, aber das Bürgerbegehren zur Errichtung de Wanderweges ist gescheitert. Und das nicht nur knapp, sondern sehr deutlich. Von den 319 stimmberechtigten Einwohnern unserer 5 Ortsteile haben sich 212 an der Wahl beteiligt. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 66,4 %. 212 Simmen waren gegen unseren Antrag, nur 65 dafür, 3 Stimmen waren ungültig.

Dass es knapp werden würde, damit hatten wir gerechnet. Dass die Ablehnung aber so eindeutig ausfällt, haben wir nicht erwartet und es fällt uns auch schwer, das zu verstehen. Das zwar falsche aber von den Gegnern immer und immer wieder genannte Gegenargument, dass wir damit der Gemeinde Geld wegnehmen würden, das an anderen Stellen dann fehlen würde, hat sicher nicht unwesentlich dazu beigetragen. Und das der Weg für die Einwohner der vier andern Ortsteile uninteressant ist, spielte sicher auch eine Rolle.

Wie dem auch sei. Wir haben alles versucht, was gegenwärtig möglich war.
Danke an alle, die für unseren Antrag gestimmt haben!

Sehen wir mal, was die Zukunft bringt.




Liebe Einwohner der Gemeinde Weitendorf, liebe Gäste und Wanderfreunde

Unser Bürgerbegehren zum Wanderweg Jülchendorf – Wendorf, dass wir gemeinsam mit vielen Einwohnern auf den Weg gebracht haben, da wir mit dem Beschluss des Gemeinderates gegen die Errichtung des Wanderweges nicht einverstanden sind, wird stattfinden. Die Kommunalaufsicht hat es geprüft und für zulässig befunden und . Mit diesem Bürgerbegehren kann der ablehnende Beschluss des Gemeinderates aufgehoben und statt dessen die Entscheidung für den Wanderweg getroffen werden. Notwendig ist dafür bei der jetzt stattfindenden Wahl die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen und ein Anteil der Ja-Stimmen von mindestens 25 % der Wahlberechtigten (das sind 77 Stimmen).
 

Hierzu hat es am 11.05.2022 im Gemeinderat einen Beschluss über den Termin und die Wahlform geben. Die Wahl wird als reine Briefwahl stattfinden, die Auszählung der Stimmen findet am 22.06.2022 ab 18:00 Uhr im Gemeindehaus in Weitendorf statt.

Damit jeder Wahlberechtigte (das sind nur die Einwohner der Gemeinde Weitendorf mit ihren Ortsteilen) seine Entscheidung in Ruhe und in Kenntnis möglichst vieler Informationen treffen kann, fassen wir hier noch einmal das Wichtigste zusammen:

Zunächst aber einige grundsätzliche Bemerkungen:


  1. Wir wollen nichts Neues in unberührter Natur schaffen, sondern lediglich den seit Jahrhunderten existierenden Landweg zwischen Jülchendorf und Wendorf als Wanderweg wieder nutzbar machen.

  2. Es wird niemandem etwas weggenommen, es braucht nichts angekauft werden, es wird keine zusammenhängende Fläche geteilt. Das gesamte Wegeflurstück, vom Beginn der Bergstrasse bis zur Gemeindegrenze ist Gemeindeeigentum und ist nicht verpachtet. Wir wollen nur das nutzen, was uns auch gehört.

  3. Die Kosten für den Wanderweg werden durch Förderung und Spenden gesichert. Wanderwege sind bis zu 90 % förderfähig. Der 10 % ige Eigenanteil der Gemeinde ist bereits durch Spenden gesichert. Sollte die erforderliche Summe bei geringerer Förderung oder höheren Kosten nicht durch Spenden zusammen kommen, wird das Vorhaben nicht realisiert.

  4. Der geplante Wanderweg wird die Naturschutz- und FFH-Gebietsflächen nicht annähernd so stark beeinträchtigen, wie die gegenwärtige landwirtschaftliche Nutzung.

  5. Eine Verkehrssicherungspflicht für die Gemeinde besteht nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht, da im Verlauf des Weges keine atypischen Gefahrenquellen wie Treppen, Brücken oder Geländer existieren.
 
Um zu verstehen, warum wir diesen Wanderweg wollen und mit so viel Herzblut an unserem Vorhaben hängen, ist ein kleiner Rückblick nötig.

Ausgangspunkt war die Sperrung eines bis dahin frei zugänglichen Weges vom Ende der Bergstrasse über die Wiesen bis zum Waldrand im Jahre 2020 durch den Pächter/Eigentümer der Flächen beidseitig des alten Landweges nach Wendorf. Diesen Weg hatte der Pächter selbst eingezäunt. Er führte über unverpachtete gemeindeeigene Flächen, über Flächen des Pächters, über an ihne verpachtete gemeindeeigene Flächen und über an ihn verpachtete private und Landesforstflächen. Wir haben mehrfach um Wiederherstellung  des Weges gebeten, leider erfolglos.
Das ist insofern wichtig, da immer wieder versucht wird, unser Vorhaben so darzustellen, als wenn wir dem Pächter etwas wegnehmen wollten. Das ist aber falsch. Kein einziger Quadratmeter der für den Wanderweg vorgesehenen Fläche gehört dem Pächter oder ist an ihn verpachtet.
 
Die einzige Möglichkeit, um dieses Gebiet weiterhin betreten zu können und um zu verhindern, dass ca. 80 Hektar traumhaft schöne Endmoränenlandschaft für immer und ewig für die Öffentlichkeit gesperrt bleiben, ist daher die Wiederherstellung des ehemaligen Landweges zwischen Jülchendorf und Wendorf. Diesen Weg gibt es schon seit Urzeiten. In allen historischen Karten (Wiebeking 1788, Schmettau 1788, Karte der Feldmark 1848, Messtischblätter von 1885) ist er als Hauptverbindungsweg enthalten und ausgewiesen. Wir streben für diesen Landweg nicht die Widmung als öffentliche Straße an, sondern wollen lediglich eine für Wanderer nutzbare Wegeverbindung zwischen den beiden Orten erhalten bzw. wiederherstellen. Aus unserer Sicht sind historische Wegeverbindungen unbedingt erhaltens- und schützenswert. Die obere Denkmalbehörde hält den Weg für raumprägend, begrüßt die geplante Nutzung des ehemaligen Landweges als Wanderweg und hält dies für einen aktiven Beitrag zur Landschaftspflege. Auch die Naturparkverwaltung Sternberger Seenland begrüßt die Wiederherstellung der alten Ortsverbindung als Wanderweg und würde die Gemeinde bei der landeskonformen Wanderwegausschilderung und Markierung unterstützen.
 
Dieser alte  Weg führt am Ende der Bergstrasse ca. 200 Meter durch einen Hohlweg, der aber schon seit vielen Jahren nicht mehr genutzt wird, da seitdem ein neuer Weg parallel dazu auf der Wiese genutz wurde. Dieser war ein Teil des 2020 gesperrten Weges.
 
Der Hohlweg ist zwar durchgehend begehbar, für die Nutzung als Wanderweg sind aber kleinere Auslichtungsarbeiten am beidseitigen Haselnussbestand und das Entfernen von im Weg liegendem Totholz und Müll erforderlich. Es geht hierbei nur darum, ein ungehindertes Begehen des Weges zu ermöglichen. Danach führt der alte Weg über die freie Wiesenlandschaft, ist hier aber nicht mehr zu erkennen. Im weiteren Verlauf führt er dann, noch gut erkenbar, durch Büsche und Wald bis er an der Grenze zur Gemeinde Kuhlen-Wendorf auf einen Waldweg stösst. Von dort aus ist der Weg bis nach Wendorf frei begehbar.
 
Der gesamte Weg, beginnend von der Bergstrasse, durch den Hohlweg, über die Wiese, durch Busch und Wald bis zur Gemeindegrenze befindet sich in Gemeindeeigentum und ist nicht verpachtet!
 
Um diesen Weg als Wanderweg zu nutzen, haben wir schon im Juni 2020 einen entsprechenden Antrag zum Beräumen und Freischneiden an die untere Naturschutzbehörde gestellt. Damals noch unter der Annahme, dass der Hohlweg außerhalb des Naturschutzgebietes liegt (so war es in den eigenen Karten des LUNG ausgewiesen). Leider liegt in der Landesverordnung zur Festsetzung des Naturschutzgebietes “Jülchendorfer Trockenhänge” der Hohlweg aber tatsächlich innerhalb des Gebietes. Es ist zwar völlig unverständlich, wie man den einzigen Weg, über den die Eigentümer mehrerer daran liegender Flurstücke, diese erreichen können, unter Naturschutz stellt, ohne die weitere Nutzung des Weges festzusetzen, aber z.Zt. ist das der Stand.

Um diesen Festsetzungen gerecht zu werden, gleichzeitig aber unser Vorhaben nicht zu verhindern, hat die untere Naturschutzbehörde in Ihrer Antwort darauf hingewiesen, dass sie das Freischneiden des Hohlweges nicht gestatten wird, da sie 2 andere Möglichkeiten einer Wegeführung durch das Gebiet sieht. Einmal regt sie einen Flächentausch zur Wegeführung parallel neben dem Hohlweg an und der zweite Vorschlag sieht eine Wegeführung in einigem Abstand zum Langen Berg und dann dort in den Wald führend vor.
 
Der erste Vorschlag wäre aus unserer Sicht eine sehr gute Lösung, er ist aber leider nicht umsetzbar, da das betroffene Flurstück in Privatbesitz ist und ein Flächentausch abgelehnt wurde. Die 2. Variante entfällt, da sie weder direkt nach Wendorf führt, noch die gewünschten Einblicke in die ca. 80 ha Naturschutz- und FFH-Gebiet bietet. Insofern ist die Behauptung in der Stellungnahme des Gemeinderates, dass es sich um eine nur leicht abweichende Streckenführung handelt, falsch. Die Entfernung beträgt hier 4,5 Km gegenüber 2,8 Km bei der von uns geplanten Wegeführung. Außerdem würden hier erhebliche Kosten für einen erforderlichen Flächentausch anfallen.
 
Sollte das Bürgerbegehren - und davon gehen wir natürlich aus - erfolgreich verlaufen, sind im nächsten Schritt weitere Gespräche mit der unteren Naturschutzbehörde erforderlich, denn die bisherige Ablehnung beruhte ja auf der Annahme, dass die angebotenen Varianten zum Tragen kommen könnten.
 
Die Festsetzungen des Naturschutzgebietes erlauben Ausnahmen und Befreiungen, wenn

  • “die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist,
  • oder überwiegende Gründe des Wohles der Allgemeinheit die Befreiung erfordern.”

Beides trifft unserer Meinung nach zu. Zumal der Hohlweg mit seinen beidseitigen Haselnussbüschen in dem sehr detailliert formulierten Schutzzweck des Naturschutzgebietes weder konkret noch in der Beschreibung der zu schützenden Landschaftselemente vorkommt. Explizit aufgeführt ist dort allerdings das Verbot, Grünland umzubrechen. Das ist dort aber 2016 trotzdem geschehen. Es soll daraufhin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegeben haben. Einige Jahre später wurde das gleiche Gebiet allerdings erneut umgebrochen, diesmal sogar mit Genehmigung der Naturschutzbehörde.
 
Es ist auch schwer zu verstehen, warum an der Aussenseite des Hohlweges mehrfach täglich riesige Trecker entlang fahren und die Hecke sogar ganzjährig beschnitten werden darf, auf der Innenseite, im Hohlweg ein paar Wanderer aber nicht zulässig sein sollen.
 
Und wie will man es den Bürgern vermitteln, dass Nutztiere und landwirtschaftliche Fahrzeuge die zu schützenden Magerwiesen zeitweise völlig zertrampeln und zerfahren können, aber gleichzeitig den Menschen jeglicher Zutritt verwehrt wird, obwohl schon 2011 im Managementplan zum FFH-Gebiet selbst “die Trittwirkung der Rinder als Habitatsbeeinträchtigung” festgestellt wird.
 
Hier gibt es also noch eine Menge Klärungsbedarf.


Zunächst aber steht das Bürgerbegehren im Vordergrund.

Im Namen der Unterzeichner des Bürgerbegehrens und das sind über 50 Personen, bitten wir Sie:

Stimmen Sie beim Bürgerentscheid mit "ja" für den Wanderweg!

Frank Wiechmann
Petra Liedke
Heiko Prosch
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