Argumente für den Wanderweg - Wanderweg Jülchendorf - Wendorf

Wanderweg Jülchendorf - Wendorf
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Unsere Argumente für die Errichtung des Wanderweges:

  1. Der geplante Wanderweg ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur. Er soll in das von der Naturparkverwaltung vorgesehene Wanderwegenetz mit eingebunden werden.

  2. Lt. § 62 Bundesnaturschutzgesetz “Bereitstellen von Grundstücken” stellen Gemeinden “in ihrem Eigentum oder Besitz stehende Grundstücke, die sich nach ihrer natürlichen Beschaffenheit für die Erholung der Bevölkerung eignen oder den Zugang der Allgemeinheit zu solchen Grundstücken ermöglichen oder erleichtern, in angemessenem Umfang für die Erholung bereit, soweit dies mit einer nachhaltigen Nutzung und den sonstigen Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist und eine öffentliche Zweckbindung dem nicht entgegensteht.”

  3. Das gesamte Flurstück des Weges befindet sich in Gemeindeeigentum und ist nicht verpachtet. Es wird gegenwärtig durch den Pächter/Eigentümer der angrenzenden Grundstücke, der sich weigert, den Weg ohne Vermessung einzuzäunen, rechtswidrig genutzt.

  4. Der Wanderweg soll unter der Maßgabe errichtet werden, dass für die Gemeinde keinerlei Kosten entstehen. Die geforderte Vermessung, die ca. 10.000 € kosten wird, ist bis zu 90% förderfähig. Alle praktischen Arbeiten werden wir selber durchführen, alle Antragsunterlagen können - soweit zulässig - ebenfalls von uns erstellt bzw. vorbereitet werden. Alle nicht förderfähigen Kosten werden durch Spenden finanziert, die in Höhe des Eigenanteils der Gemeinde für die Vermessung schon vorhanden sind. Sollte die erforderliche Summe bei geringerer Förderung oder höheren Kosten nicht durch Spenden zusammenkommen, wird das Vorhaben nicht realisiert.

  5. Die Errichtung des Wanderweges wird von einem Großteil der Jülchendorfer Einwohner gewünscht. In die Unterschriftenliste, die für die Beantragung des Bürgerbegehrens erforderlich war, haben sich über 50 Einwohner eingetragen. Es liegt also ein erhebliches öffentliches Interesse vor. Ohne den Wanderweg sind ca. 80 Hektar schönster Endmoränenlandschaft, deren extensive Bewirtschaftung zurecht mit Steuermitteln in beträchtlicher Höhe subventioniert wird, jeglichem Zutritt und Einblick derer entzogen, die diese Steuern zahlen. Das wäre in hohem Maße ungerecht.

  6. Eine Verkehrssicherungspflicht für die Gemeinde besteht nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht, da im Verlauf des Weges keine atypischen Gefahrenquellen wie Treppen, Brücken oder Geländer existieren.

  7. DIe bis Wendorf weiterführenden Wegeflächen befinden sich ebenfalls in kommunalem Eigentum. Teile des Weges wurden dort im letzten Jahr schon als Fitness-Pfad gekennzeichnet. Es scheint also auch von dieser Seite Interesse zu bestehen.

  8. § 59 BNatSchG sagt: “Das Betreten der freien Landschaft auf Strassen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundlächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet“ Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass “das Betreten aus wichtigen Gründen, insbesondere aus solchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege” eingeschränkt werden kann.  Bei einer sorgfältigen Abwägung zwischen den berechtigten Interessen der Menschen und dem Schutzbedürfnis der Natur in diesem konkreten Fall sind wir sehr zuversichtlich, dass hier eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.

Naturschutz funktioniert nur gemeinsam mit den Menschen. Nur wer die Natur kennt, wird sie auch schützen. Voraussetzung dafür ist, dass die Menschen das, was sie schützen sollen, auch betrachten, erleben und erfassen können. Den Menschen immer weiter aus der Natur heraus zu drängen, ist der falsche Weg.

Daß es auch anders geht, beweisen unsere östlichen Nachbarn. In Polen, wo der freie Zugang zur Natur schon immer einen viel höheren Stellenwert hatte, als in Deutschland, wo man z.B. das Schild “Waldweg gesperrt” überhaupt nicht kennt, hat die Staatsforstverwaltung das Wildcampen (damit sind natürlich nur Zelte gemeint), das bisher schon in 46 Pilotprojekt-Gebieten erlaubt war, im letzten Jahr auf 425 Waldgebiete mit 600.000 Hektar (!) erweitert. Ohne negative Auswirkungen auf die Natur, dafür aber mit positivem Einfluss auf die Naturverbundenheit und damit auch auf das Naturverständnis der Bevölkerung.

In diesen Tagen treffen sich in Genf Delegierte aus aller Welt, um zu beschließen, dass bis 2030 30 % der Erde unter Naturschutz gestellt werden sollen. In und an diesen neuen Gebieten werden Menschen leben. In Südamerika wird das zum Schutz indigener Bevölkerungsgruppen sicher sinnvoll sein. In Europa, speziell im schon jetzt überregulierten Deutschland, wird es aber zu immer weiteren Einschränkungen kommen. Man denke nur an die Einschränkungen der DBU im Kaarzer Holz  (Brennholzeinschlag, Wegeführung) oder an das ganz aktuelle Verbot, sogar das Standup-Paddeln an den oberen Seen in Sternberg zu verbieten. Und diese beiden Gebiete sind noch nicht einmal Naturschutzgebiete! Vielleicht sollte vorher erst einmal mit den dort lebenden Menschen geredet werden, um zu klären, ob sie - und das sind wir alle - das überhaupt wollen und falls ja, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen.
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